Ziele / Projektmodule

Mit Dezember 2000 trat die EU Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. In Österreich wurde sie mit der Novelle des Wasserrechtsgesetzes 2003 rechtlich umgesetzt. Die Regelwerke verlangen eine gesamtheitliche Sicht des Gewässerschutzes, der über die Ufer eines Gewässers hinaus geht und Aspekte des Naturschutzes und der Landnutzung berücksichtigt. Die Richtlinie fordert eine Bewertung des ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer und darauf aufbauend die Ausarbeitung eines Maßnahmenplanes mit dem Ziel, den „guten Zustand“ zu erreichen sowie den derzeitigen Zustand nicht zu verschlechtern.

Das gilt selbstverständlich auch für den Grenzfluss March. Hier kann auf wesentlichen Vorarbeiten aufgebaut werden, denn in Form des Ramsar-Konzepts des Distelvereins und des Generellen flussbaulich- gewässerökologischen Gesamtkonzepts MARTHA95 wurde auf österreichischer Seite über den gesamten Grenzverlauf zur Slowakei bereits ein Konzept für die nachhaltige Nutzung erarbeitet. In lokalen Realisierungsprojekten in Österreich, beispielsweise den LIFE-Projekten des Distelvereins, aber auch in der Slowakei wurden wichtige Schritte in Richtung Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Natur gesetzt. Damit wurden in den letzten Jahren nicht zuletzt auch nennenswerte Fortschritte in der Verbesserung der ökologischen Situation der March und der angrenzenden Marchauen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie erzielt.

Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen erweitert. Es sind die Vorgaben der Europäischen Union mit den Ansprüchen der Bürger vor Ort zu vereinen und zudem die notwendigen bilateralen (grenzübergreifenden) Abstimmungen mit dem Nachbarstaat zu treffen. Ziel des Bilateralen Gesamtprojektes March ist daher die Erstellung einer Strategie zur Revitalisierung des Flusssystems mit Hilfe eines Maßnahmenplanes und unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche am Gewässer. Im Umfeld der Marchauen stellt der Hochwasserschutz einen wichtigen Sicherheitsfaktor für den Siedlungsraum und die Landnutzung dar. Auch Infrastrukturprojekte wollen berücksichtigt werden. Und nicht zuletzt ist den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie unter Beteiligung der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

Das Ergebnis des Projektes wird daher ein Maßnahmenplan sein, der auf nationaler Ebene durch die Einbindung der Öffentlichkeit, der Interessensvertretungen (und damit der Nutzungsansprüche im Projektgebiet) und der zuständigen Institutionen, sowie auf bilateraler Ebene durch Abstimmung mit der slowakischen Seite auf einer breiten Basis entwickelt und bestätigt sein wird. Dieser Maßnahmenplan wird als gemeinsames Planungsdokument für abgestimmte Maßnahmen zwischen den Landnutzungen, der Wasserwirtschaft und dem Naturschutz fungieren.